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Private Güter

Besonderheiten bei der Versendung von Umzugs- oder Haushaltsgütern



Alle Güter, die von privaten Versendern kommen, werden ganz besonders genau kontrolliert. Das ist keine Schikane, sondern die Erfahrung zeigt, dass Privatleute alles mögliche versenden möchten, was aber auf diese Art und Weise nicht erlaubt ist.

Ich kann Ihnen nur raten, sich zuvor mit Ihrem Spediteur in Verbindung zu setzen und sich von ihm eine Liste geben zu lassen, die Gegenstände aufführt, die nicht einfach in Kartons verstaut werden dürfen.

Die folgende, nicht vollständige Aufzählung zeigt einige typische Artikel, die immer wieder vorzufinden sind:

Entzündbare Flüssigkeiten
Farben auf Lösungsmittelbasis
Klebstoffe
Polituren
Aerosole
Bleichmittel
Ätzende Ofen- oder Abflussreiniger
Munition für Sportwaffen
Zündhölzer
Camping-Gaskartuschen

Haushaltsgüter als Luftfracht Das nebenstehende Bild zeigt entnommene Gegenstände aus einer privaten Sendung - verbotene Gegenstände, die einfach nicht auf diese Weise transportiert werden dürfen.

Damit Sie nicht denken, dass Ihre Fracht willkürlich geöffnet wird, will ich Ihnen kurz beschreiben, wie das ganze Prozedere abläuft.

Jede Fracht, also auch gewerbliche, die bestimmte Kriterien nicht erfüllt, wird ganz bestimmten Untersuchungsmethoden unterzogen. Wenn diese Methoden Zweifel an dem Inhalt aufkommen lassen, wird die Öffnung der Sendung veranlasst.
In unserem Unternehmen müssen dazu eine Fachkraft für Gefahrgut, ein Mitarbeiter einer Security-Firma und ein leitender Angestellter unserer Firma anwesend sein.

Werden unerlaubte Gegenstände gefunden, werden diese der Sendung entnommen, ein Protokoll erstellt und dieses zusammen mit den gefundenen Gegenständen dem zuständigen Spediteur übergeben.

Der Rest der Sendung wird wieder ordentlich verpackt und der Weitertransport eingeleitet, damit alles noch pünktlich seinen Gang geht.

Deshalb - gute Informationen sind das A und O. Machen Sie sich vor dem Versenden schlau, damit Sie einerseits im Nachhinein keinen Schaden haben und andererseits auch nicht den schalen Beigeschmack, dass jemand Ihre persönlichen Sachen durchwühlt hat.

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Es gelten immer die jeweils gültige Fassung von IATA Dangerous Goods Rules (DGR) sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.