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Gefahrgut in der Luft

Gefahrgut in der Luftfahrt - eine besondere Herausforderung



Der eine oder andere von Ihnen hat sicherlich schon erlebt, dass ihm die Mitnahme von bestimmten Dingen oder Flüssigkeiten untersagt wurde. Manch einer wird sich darüber sehr geärgert haben. Aber es gibt gute Gründe, warum die Mitarbeiter der Flughäfen so zu handeln angewiesen worden sind.

In der Luftfahrt sprechen wir zunächst von zwei ganz besonderen Herausforderungen:

SECURE und SAFETY - beides steht unter dem Oberbegriff Luftsicherheit.

Die Wörter bedeuten "sicher", jedoch gibt es in ihrer tatsächlichen Wortbedeutung wesentliche Unterschiede, die weiter unten detailiert erklärt werden.

Passagiere - die einen fliegen in den Urlaub, die anderen sind geschäftlich unterwegs. Gleichgültig aus welchen Gründen - sie alle haben das Recht gesund anzukommen.

Ab in den Urlaub

Und wir, denen Gefahrgut anvertraut ist, haben die Pflicht und Schuldigkeit, alles in unserer Macht stehende zu tun, damit Tag für Tag, Flug für Flug, die Unversehrtheit von Menschen und Material zu jeder Zeit, an jedem Ort gewährleistet ist.
Terror - Die Zwillingstürme, sie waren einmal

Ehemaliges World Trade Center in New York
Luftfracht - ein außerordentlich wichtiger Wirtschaftszweig

Luftfracht

Mit der Verladung von Luftfracht an sich ist schon eine besondere Verantwortung verbunden. Wenn das schon für "normale" Fracht gilt, wieviel mehr dann, wenn es sich um Gefahrgut handelt?

SECURE

Bei dem Begriff "Secure" geht es um die Abwehr von äußeren Gefahren, die auf zweierlei Weisen eindringen können - entweder als Fracht oder als Passagier.
Die von einem Passagier ausgehende Gefahr, wenn er ein Terrorist ist, haben wir alle noch deutlich in Erinnerung, wenn wir an den Anschlag am 11.09.2001 zurückdenken, als Flugzeuge entführt und anschließend als fliegende Bomben mißbraucht und in die Zwillingstürme des damaligen World-Trade-Centers in New York geflogen wurden. Tausende Menschen kamen ums Leben.
Deshalb wird Ihr Gepäck durchleuchtet, ja, Sie selbst werden heute gründlicher kontrolliert als es je zuvor der Fall war, damit kein Terrorist, kein Kidnapper oder andere Chaoten auch nur den Hauch einer Chance haben.
Bitte haben Sie Verständnis für die Mitarbeiter des Flughafens, die diese Arbeiten verrichten müssen - Arbeiten, die dem Personal selbst sicherlich unangenehmer sind als Ihnen als Passagier. Was diese Leute tun, ist sehr wichtig und dient Ihrer ganz persönlichen Sicherheit.

Äußere Gefahren können auch durch Fracht entstehen - denken Sie dabei an die Paketbomben, die im Oktober bzw. November 2010 aus dem Jemen kamen und in letzter Minute noch entdeckt wurden.

Es sind internationale Verfahren und Vorschriften entwickelt, erlassen und umgesetzt worden, die ein Einschleusen von derart gefährlicher Fracht verhindern sollen. Alle Mitgliedsstaaten dieser Welt und alle Airlines sind daran beteiligt. Diejenigen, die sich dem verschliessen, erhalten weder Überflugs- noch Landerechte.

SAFETY

Hier geht es um die Abwehr von inneren Gefahren, die von der Fracht selbst ausgehen können, wie das insbesondere bei Gefahrgut der Fall sein kann.
Deshalb gibt es spezielle Verpackungs-, Mengenbegrenzungs-, Handhabungs- und Ladevorschriften. Außerdem muss jeder, der in irgendeiner Form mit Gefahrgut umgeht - und sei es nur dokumentarisch - nach IATA-Standard (IATA = International Air Transport Association) ausgebildet sein. Weiterhin wird jede Gefahrgutsendung von besonders geschulten Mitarbeitern nach vorgeschriebenen Verfahren geprüft, bevor diese Fracht auf für Flugzeuge typische Einheiten verbaut wird. Fällt die Sendung in einem noch so einfachen Punkt der Checkliste durch, wird sie für den weiteren Transport gesperrt. Es gibt keine Ausnahmen.

Jedes Jahr werden die geltenden Vorschriften überarbeitet, angepaßt und veröffentlicht, um dann wiederum für ein Jahr Geltung zu haben. Auch während eines laufenden Jahres können Veränderungen eintreten, sofern zwingende Erkenntnisse dies erfordern.

Die IATA selbst sagt, dass Gefahrgut sicher transportiert werden kann, sofern sich alle Beteiligten an die Vorschriften halten.

Mit den Vorschriften der IATA ist es wie mit der EU - was dort beschlossen wird, müssen die Mitgliedsstaaten in die eigene Gesetzgebung umsetzen. Dafür ist in Deutschland die oberste Aufsichtsbehörde, das Luftfahrtbundesamt (LBA), zuständig.
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Es gelten immer die jeweils gültige Fassung von IATA Dangerous Goods Rules (DGR) sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.