Erforderliche Dokumente |
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Dokumente, die in der Luftfahrt bei Gefahrgut mindestens erforderlich sind |
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Alle Güter, die als Luftfracht transportiert werden sollen, müssen entsprechend deklariert werden. Hierzu wird vom Luftfrachtspediteur ein Luftfrachtbrief (Air Waybill = AWB) ausgestellt. Bei einem AWB handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem Spediteur und der Luftfahrtgesellschaft, die den Transport übernimmt, abgeschlossen wird. Desweiteren, wenn die Fracht Gefahrgüter enthält, muss zusätzlich zum AWB eine Versendererklärung für Gefahrgüter (Shipper's Declaration for Dangerous Goods = kurz Dangerous Goods Declaration = DGD) in mindestens zweifacher Ausfertigung beigefügt werden. Darüberhinaus können noch weitere Dokumente erforderlich sein, wie z.B. Ausfuhrgenehmigungen, die Fracht und Papiere stets begleiten müssen. Nachstehend befassen wir uns kurz mit dem AWB und der DGD: Der Luftfrachtbrief - AWB Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für einen AWB, der nur insoweit abgebildet ist, als es hier bezgl. Gefahrgut von Interesse ist. Alle sicherheitsrelevanten Informationen wurden selbstverständlich entfernt. Uns interessiert hier lediglich das Feld "Handling Information", denn dort muss der Hinweis erfolgen, dass die Sendung Gefahrgut enthält (siehe den fett rot unterstrichenen Schriftzug). Die Zahlen, die Sie oben links und oben rechts sehen, ist die AWB-Nummer. Jeder AWB hat eine eigene Nummer. ![]() Ein AWB muss den Konventionen der IATA entsprechen und darf nur von entsprechend ausgebildeten Personen ausgefüllt werden. Die Versendererklärung - Shipper's Declaration (DGD) Enthält ein AWB Gefahrgut, muss i.d.R. eine Versendererklärung in mindestens zweifacher Ausfertigung dem Luftfrachtbrief beigefügt werden. Es gibt Ausnahmen, jedoch wollen wir uns an dieser Stelle nicht damit befassen. Die Versendererklärung muss die Fracht stets begleiten, denn sie enthält alle wichtigen Informationen zu dem zu transportierenden Gefahrgut. ![]() Eine Versendererklärung darf nur von speziell nach IATA-Standard geschulten Personen ausgefüllt und unterschrieben werden. |
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Es gelten immer die jeweils gültige Fassung von IATA Dangerous Goods Rules (DGR) sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze. |
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