Warntafeln für LKW's


Gefahrgut - Warntafel Gefahrgut-Warntafel mit Gefahrkennzeichnung und UN-Nummer

Abfalltransport
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Orangefarbene Warntafel ohne Kennzeichnung der Gefahr und ohne UN-Nummer

Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden orangefarbenen Tafeln nach Absatz 5.3.2.2.1 ADR versehen sein. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubringen. Sie müssen deutlich sichtbar bleiben.

Mit dieser Warntafel wird die Tatsache angezeigt, dass ein Fahrzeug überhaupt Gefahrgut transportiert. Dabei kann es sich um unterschiedliche Stoffe und Gefahren handeln, verpackt in unterschiedlichen Verpackungen wie Fässer, Kanister, Kartons, Kisten usw. In jedem Fall sind die Getrenntladegebote und Zusammenladeverbote zu beachten.

Orangefarbene Warntafel mit Kennzeichnung der Gefahr und mit UN-Nummer

Der obere Teil gibt die Nummer der zu kennzeichnenden Gefahr wieder. Der untere Teil stellt die UN-Nummer dar, die Versandbezeichnung des gefährdenden Stoffes dar. Die jeweiligen Gefahr-Ziffern und ihre Entsprechungen, können Sie aus der nachstehenden Tabelle entnehmnen:

ADR/RID 5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr

  • 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
  • 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
  • 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selberhitzungsfähiger fester Stoff
  • 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
  • 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
  • 7 Radioaktivität
  • 8 Ätzwirkung
  • 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

    Bem. Spontane heftige Reaktion im Sinn der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.

20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist
22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend
223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar
225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd)
23 entzündbares Gas
238 entzündbares Gas, ätzend
239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
25 oxidierendes (brandförderndes) Gas
26 giftiges Gas
263 giftiges Gas, entzündbar
265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)
268 giftiges Gas, ätzend
28 ätzendes Gas
285 ätzendes Gas, oxidierend (brandfördernd)
30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C oder
entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 61°C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder
selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1) und entzündbare Gase bildet
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23°C)
333 selbstentzündlicher (pyrophorer) flüssiger Stoff
X333 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1)
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig
338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend
X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert 1)
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
339 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
36 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), schwach giftig, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig
362 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert 1) und entzündbare Gase bildet
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
368 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend
38 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), schwach ätzend, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend
382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert 1) und entzündbare Gase bildet
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
39 entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
40 entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff
423 fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1) und entzündbare Gase bildet
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
43 selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff
44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem zustand befindet
446 entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem zustand befindet
46 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig
462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert 1) und giftige Gase bildet
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
48 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend
482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X482 fester Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert 1) und ätzende Gase bildet
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
50 oxidierender (brandfördernder) Stoff
539 entzündbares organisches Peroxid
55 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff
556 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig
558 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend
559 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
56 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig
568 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend
58 oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend
59 oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
60 giftiger oder schwach giftiger Stoff
606 ansteckungsgefährlicher Stoff
623 giftiger, flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
63 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)
638 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), ätzend
639 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
64 giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
642 giftiger, fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
65 giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)
66 sehr giftiger Stoff
663 sehr giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61°C)
664 sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
665 sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)
668 sehr giftiger Stoff, ätzend
669 sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
68 giftiger Stoff, ätzend
69 giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
70 radioaktiver Stoff
72 radioaktives Gas
723 radioaktives Gas, entzündbar
73 radioaktiver flüssiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61°C)
74 radioaktiver fester Stoff
75 radioaktiver Stoff, oxidierend (brandfördernd)
76 radioaktiver Stoff, giftig
78 radioaktiver Stoff, ätzend
80 ätzender oder schwach ätzender Stoff
X80 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1)
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
823 ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)
X83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), der mit Wasser gefährlich reagiert 1)
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
X839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und der mit Wasser gefährlich reagiert
84 ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
842 ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
85 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)
856 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) und giftig
86 ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig
88 stark ätzender Stoff
X88 stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1)
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
883 stark ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)
884 stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig
885 stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)
886 stark ätzender Stoff, giftig
X886 stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert 1)
1)
Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
89 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
90 umweltgefährdender Stoff
verschiedene gefährliche Stoffe
99 verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmten Zustand

Abfalltransport

zur Anwendung kommen auch das KrW (Kreislaufwirtschaftsgesetz), das AbfG (Abfallgesetz) sowie die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn)

Handelt es sich bei einem Gefahrguttransport um einen Transport von gefährlichem Abfall, so müssen zusätzlich zu den im ADR geforderten Kennzeichnungen vorne und und hinten jeweils eine Warntafel mit einem großen "A" an einer Beförderungseinheit angebracht werden. Die trifft z.B. auf UN 3175 (Feste Stoffe, die oder Gemische aus festen Stoffen, wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle, die entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 61°C enthalten, N.A.G.) zu.
Konkret: Darunter fallen auch die mit Öl oder Benzin getränkten Putzlappen z.B. einer Autowerkstatt.

Es gelten immer die jeweils gültigen Fassungen nach ADR/RID sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.