Gefahrklasse 8 - Ätzende Stoffe




Nr. 8
Ätzende Stoffe

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Klasse 8 Ätzende Stoffe

Der Begriff der Klasse 8 umfasst Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse, die durch chemische Einwirkung die Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen oder die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen können. Unter den Begriff dieser Klasse fallen auch Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 8 sind wie folgt unterteilt:

C1-C10 Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr
C1-C4 Stoffe sauren Charakters
C1 anorganische flüssige Stoffe
C2 anorganische feste Stoffe
C3 organische flüssige Stoffe
C4 organische feste Stoffe
C5-C8 Stoffe basischen Charakters
C5 anorganische flüssige Stoffe
C6 anorganische feste Stoffe
C7 organische flüssige Stoffe
C8 organische feste Stoffe
C9-C10 Sonstige ätzende Stoffe
C9
C10
C11 Gegenstände
CF Ätzende entzündbare Stoffe
CF1 flüssige Stoffe
CF2 feste Stoffe
CS Ätzende selbsterhitzungsfähige Stoffe
CS1 flüssige Stoffe
CS2 feste Stoffe
CW Ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
CW1 flüssige Stoffe
CW2 feste Stoffe
CO Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
CO1 flüssige Stoffe
CO2 feste Stoffe
CT Ätzende giftige Stoffe
CT1 flüssige Stoffe
CT2 feste Stoffe
CFT Ätzende entzündbare giftige flüssige Stoffe
COT Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende giftige Stoffe

Es gelten immer die jeweils gültigen Fassungen nach ADR/RID sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.