Gefahrklasse 5 - brandfördernde Stoffe






Nr. 5.1
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe


Nr. 5.2
Organische Peroxide

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Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Der Begriff der Klasse 5.1 umfasst Stoffe, die, obwohl selbst nicht nowendigerweise brennbar, im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder einen Brand anderer Stoffe unterstützen können, sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten.

Die Stoffe der Klasse 5.1 sowie die Gegenstände, die solche Stoffe enthalten, sind wie folgt unterteilt:

O Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr oder Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
O1 Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, entzündbar
O2 feste Stoffe
O3 Gegenstände
OF Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, entzündbar
OS Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, selbsterhitzungsfähig
OW Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
OT Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, giftig
OT1 flüssige Stoffe
OT2 feste Stoffe
OC Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, ätzend
OC1 flüssige Stoffe
OC2 feste Stoffe
OTC Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, giftig, ätzend

Klasse 5.2 Organische Peroxide

Der Begriff der Klasse 5.2 umfasst organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide. Die Stoffe der Klasse 5.2 sind wie folgt unterteilt:

P1 organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
P2 organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist

Begriffsbestimmung

Organische Peroxide sind organische Stoffe, die das bivalente -O-O-Strukturelement enthalten und die als Derivate des Wasserstoffperoxids, in welchem ein Wasserstoffatom oder beide Wasserstoffatome durch organische Radikale ersetzt sind, angesehen werden können.

Eigenschaften

Organische Peroxide können sich bei normalen oder erhöhten Temperaturen exotherm zersetzen. Die Zersetzung kann durch Wärme, Kontakt mit Verunreinigungen (z.B. Säuren, Schwermetallverbindungen, Amine), Reibung oder Stoß ausgelöst werden. Die Zersetzungsgeschwindigkeit nimmt mit der Temperatur zu und ist abhängig von der Zusammensetzung des organischen Peroxids. Bei der Zersetzung können sich schädliche oder entzündliche Gase oder dämpfe entwickeln. Für bestimmte organische Peroxide ist eine Temperaturkontrolle während der Beförderung erforderlich. Bestimmte organische Peroxide können sich vor allem unter Einschluss explosionsartig zersetzen. Diese Eigenschaft kann durch Hinzufügen von Verdünnungsmitteln oder die Verwendung geeigneter Verpackungen verändert werden. Viele organische Peroxide brennen heftig. Es ist zu vermeiden, dass organische Peroxide mit den Augen in Berührung kommen. Schon nach sehr kurzer Berührung verursachen bestimmte organische Peroxide ernste Hornhautschäden oder Hautverätzungen.

Es gelten immer die jeweils gültigen Fassungen nach ADR/RID sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.