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Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte und ihre Leistungen


Grundsätzlich berät Sie der/die Gefahrgutbeauftragte in allen Bereichen des Themas Gefahrgut, jedoch muss für jeden Verkehrsträger eine gesonderte Zulassung vorliegen, für den beraten wird. Eine solche Zulassung wird von der jeweiligen IHK nach bestandener Prüfung ausgestellt. Die Prüfung ist alle 5 Jahre zu wiederholen und wird durch eine entsprechende Bescheinigung erneut dokumentiert.
Gefahrgut auf der Strasse

Situationsanalyse

Finden Sie die Schwachpunkte im Umgang mit Gefahrgut in Ihrem Betrieb. Wo liegen Risiken, wo werden Verluste "produziert"? Das sind die primären Fragen. Denken Sie dabei auch an die Arbeitssicherheit.

Konzeptionelle Lösungen

Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet der Gefahrgutbeauftragte mit Ihnen gemeinsam dauerhafte Konzepte für den bewußten und verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrgut.

Kontrollen

In stets wiederkehrenden und unregelmäßigen Abständen wird die Einhaltung der Betriebsanweisungen durch den Gefahrgutbeauftragten kontrolliert. Über die Ergebnisse und Verbesserungsvorschläge werden Sie schriftlich unterrichtet.

Schulungen

Achten Sie auf die Qualität der Ausbildung Ihres Personals. Denken Sie dabei an aufgabenbezogenen Schulungen von Mitarbeitern, beauftragte Personen, sonstige verantwortliche Personen, Refresher usw. Der Gefahrgutbeauftragte übernimmt in der Regel die Überwachung des Ausbildungsstandes und die Einhaltung von Prüfungsterminen.

Berichte

Über alle Aktivitäten des Gefahrgutbeauftragten sollten Sie grundsätzlich Berichte in Schriftform erhalten. Darüberhinaus steht Ihnen nach Ablauf Ihres Geschäftsjahrs gesetzlich ein Jahresbericht zu.

Weitere Informationen

Fachmagazine informieren Sie regelmäßig über Gesetzesänderungen und greifen Schwerpunktthemen auf. Nicht selten erhalten Sie hier gute Anregungen. Auch Newsletter, die Ihnen diverse Anbieter gerne per E-Mail zusenden, sind sehr nützlich.
Es gilt die unterschiedlichen Bestimmungen der verschiedenen Verkehrsträger zu beachten; nationales und internationales Recht üben unbedingten Einfluß aus. Auch ist der Transport von Gefahrgut unterschiedlich reglementiert.
Z.B. unterliegen Konsumgüter, ID8000, seit 2003 nicht mehr dem ADR, sehr wohl aber den IATA-Bestimmungen. Dafür können Produkte der Klasse 9 im ADR anders klassifiziert sein. Dies ist meistens nur aus einem Sicherheitsdatenblatt ersichtlich. Denken Sie dann an eine eventuell vorhandene Transportkette.

Gefahrgut in der Luftfahrt

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Es gelten immer die jeweils gültige Fassung nach ADR sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.