Gefahrgutbeauftragte |
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Gefahrgutbeauftragte und ihre Leistungen |
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Grundsätzlich berät Sie der/die Gefahrgutbeauftragte in allen Bereichen des Themas Gefahrgut, jedoch muss für jeden Verkehrsträger eine gesonderte Zulassung vorliegen, für den beraten wird. Eine solche Zulassung wird von der jeweiligen IHK nach bestandener Prüfung ausgestellt. Die Prüfung ist alle 5 Jahre zu wiederholen und wird durch eine entsprechende Bescheinigung erneut dokumentiert. |
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Situationsanalyse
Konzeptionelle Lösungen
Kontrollen
Schulungen
Berichte
Weitere Informationen
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Es gilt die unterschiedlichen Bestimmungen der verschiedenen Verkehrsträger zu beachten; nationales und internationales Recht üben unbedingten Einfluß aus. Auch ist der Transport von Gefahrgut unterschiedlich reglementiert. Z.B. unterliegen Konsumgüter, ID8000, seit 2003 nicht mehr dem ADR, sehr wohl aber den IATA-Bestimmungen. Dafür können Produkte der Klasse 9 im ADR anders klassifiziert sein. Dies ist meistens nur aus einem Sicherheitsdatenblatt ersichtlich. Denken Sie dann an eine eventuell vorhandene Transportkette. |
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Es gelten immer die jeweils gültige Fassung nach ADR sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze. |
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