Damit Ihre Fracht nicht zum Transport abgelehnt wird, sollten die Versandstücke wie in dem Beispiel gezeigt, bezettelt sein. Die Amtssprache ist Englisch.
Hierbei bedeuten:
- Proper Shipping Name (korrekte Versandbezeichnung mit UN-Nr.)
- Shipper (Name und Adresse des Versenders)
- Consignee (Name und Adresse des Empfängers)
- UN Bezeichnung der Verpackung (Normbezeichnung)
- Gefahrzettel (mehrere Gefahren sind möglich)
- Behandlungshinweis: CAO-Label - dieser Zettel darf nur dann geklebt werden, wenn die Vorschriften eine Beförderung auschließlich in einem Frachtflugzeug erzwingen bzw., wenn Sie das Versandstück nur mit einem Frachtflugzeug zu transportieren wünschen.
- Behandlungshinweis: Packstückorientierungszeichen TOP-Pfeile (muß immer zusätzlich auch auf der gegenüberliegenden Seite geklebt bzw. aufgedruckt sein. Sie sind nicht, wie bei dieser Abbildung vorne, sondern rechts und links auf dem Packstück anzubringen.)
- Frachtaufkleber der Luftverkehrsgesellschaft mit Air Waybill Nummer (Luftfrachtbriefnummer). Wenn Sie diesen Label nicht selbst drucken können, erhalten Sie ihn i.d.R. bei den Frachtannahmestellen der Airlines)
Darüberhinaus gibt es noch weitere Bestimmungen, die allerdings von den Sondervorschriften der einzelnen Länder und Airlines abhängig sind.
Ab 01.01.2004 kann auf jeder Verpackung, die Gefahrgut enthält (auch in freigestellten Mengen), zusätzlich die nachstehende Markierung geklebt werden bzw. aufgedruckt sein:
Das ICAO Dangerous Goods Panel (DGP) hat auf seiner letzten Sitzung entschieden, sämtliche Anforderungen für das Air Eligible Marking, das bereits ab 1. Januar in Kraft treten sollte, zu streichen. Dieser Beschluss wurde von der ICAO Air Navigation Commission und vom ICAO Council ratifiziert. Das Addendum zu den ICAO Technical Instructions (TI) wurde im Dezember 2003 veröffentlicht. Daraufhin hat IATA ein entsprechendes Addendum zu seinen Dangerous Goods Regulations (DGR) am 15.12.2003 herausgegeben.
Für Flüge innerhalb, nach, von und über die USA wird für Lufttransporte eine neue USG-Abweichung zu beachten sein, die die Air Eligible Markierung verpflichtend macht.

Luftfrachtgeeignet - Air Eligible
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