Anwendungsbeispiel für die Freistellung von Mengen je Beförderungseinheit

1. Fallbeispiel

Angenommen, die folgenden Versandstücke sollen befördert werden (die Details sind dem Teil 3 ADR, Kapitel 2, Tabelle A, Verzeichnis der gefährlichen Güter - besser bekannt als STOFFLISTE - , zu entnehmen):

UN 1223, Kerosin, 3, III, ADR, 3 Fässer, 600 l (insgesamt) (Beförderungskategorie = 3)
UN 1824, Natriumhydroxydlösung, 8, III, ADR, 8 Kanister, 240 l (insgesamt) (Beförderungskategorie = 3)
UN 1710, Trichlorethylen, 6.1, II, ADR, 3 Kisten, 60 l (insgesamt) (Beförderungskategorie = 2)

Ist die Beförderungseinheit (LKW) kennzeichnungspflichtig und benötigt der Fahrer einen gültigen ADR-Schein?

Lösung:

Stellen Sie in der Tabelle mit den Angaben der Stoffliste (Klasse, Verpackungsgruppe) fest, zu welcher Beförderungskategorie das jeweilige Versandstück gehört. Danach rechnen Sie, wie folgt:

UN 1223 hat in der Beförderungskategorie 3 den Faktor 1 also 600 x 1 = 600 Punkte
UN 1824 hat in der Beförderungskategorie 3 den Faktor 1 also 240 x 1 = 240 Punkte
UN 1710 hat in der Beförderungskategorie 2 den Faktor 3 also 60 x 3 = 180 Punkte
gesamt Punkte
=
1020 Punkte

Bei Werten über 1000 Punkte ist ein Fahrzeug mit orangefarbenen, neutralen Warntafeln vorne und hinten zu kennzeichnen, und natürlich braucht der Fahrer dann auch einen gültigen ADR-Schein.

Erklärung der Faktoren

Ausgangspunkt ist der willkürlich festgelegte Richtwert von 1000 Punkten für eine Freistellung. In der rechten Spalte der Tabelle A sehen Sie die Zahlen 0, 20, 333, 1000 und unbegrenzt. Dividieren Sie den maximalen Richtwert von 1000 Punkten z. B. durch 20, so erhalten Sie den Wert 50 als Faktor, oder der Richtwert 1000 dividiert durch 333 ergibt den Faktor 3. Diese Faktoren sind mit dem Gewicht in kg oder dem Volumen in Litern der jeweiligen Sendungen zu multiplizieren, um den Punktwert zu erhalten. Die Addition aller Punkte ergibt den aktuellen Wert. Ist dieser größer als der Richtwert von 1000, muß ein Fahrzeug nach ADR/GGVSE gekennzeichnet werden und der Fahrer benötigt dann einen gültigen ADR-Schein. Bei Werten unter dem Richtwert können auch Fahrer ohne ADR-Schein den Transport durchführen, allerdings müssen sie zumindest nach Kapitel 1.3 ADR sowie $6 GbV geschult sein.

Beim Transport eines Stoffes oder Gegenstandes der Beförderungskategorie 0 ist das Fahrzeug immer zu kennzeichnen (Transporterlaubnis vorausgesetzt), da es keine freigestellte Mengen geben kann. In der Beförderungskategorie 4 ist der Transport in unbegrenzter Menge möglich.

2. Fallbeispiel

Angenommen Sie haben ein Versandstück in freigestellter Menge zu befördern. Ein Fahrer kommt zu Ihnen, um es abzuholen, hat aber schon Gefahrgut in bisher freigestellter Menge geladen. Ihr Versandstück kann dazu führen, dass der gesamte Transport jetzt nicht mehr im Rahmen der freigestellten Mengen durchgeführt werden kann. Damit ist das Fahrzeug den Vorschriften entsprechend zu kennzeichnen und der Fahrer muss einen gültigen ADR-Schein besitzen. Ihnen als Verlader kommen die vorgeschrieben Pflichten zu, wie z.B. Kontrolle des ADR-Scheins des Fahrers, ordnungsgemäßer Zustand des Fahrzeugs etc. Ist etwas nicht in Ordnung, dürfen Sie Ihr Versandstück nicht mitgeben. Tun Sie es trotzdem, können Sie bzw. Ihr Mitarbeiter mit einem Bußgeld belegt werden. Sollte dem Fahrer während des Transports gar ein Unfall passieren und sich daraus Schadensersatzansprüche Dritter erbgeben, dürfen Sie sich in die Reihe der Zahlenden einordnen.

Auch hier ergibt sich, dass eine regelmäßige und gezielte Schulung Ihrem Schutz und dem Ihrer Mitarbeiter dient.

Es gilt immer die jeweils gültige Fassung nach ADR sowie die nationalen Bestimmungen und Gesetze.

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